Reisebedingungen

1. Der Veranstalter des Angebots ist der CVJM Lörrach e.V. , vertreten in erster Instanz durch die anwesenden Mitarbeitenden, verantwortlich für die Durchführung ist in letzter Instanz der Vereinsvorstand.

2. Die Haftung des CVJM Lörrach e.V. ist beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde; oder wenn der CVJM Weil-Haltingen e.V. allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

3. Sämtliche erhobenen Daten, sowohl der digitalen Anmeldung, als auch auf sonstigen Dokumenten werden nur zur expliziten Verwendung für die Freizeit gespeichert und nach der Freizeit vernichtet, sofern diese nicht bereits durch Mitgliedschaft bekannt sind.

4. Bei Rücktritt oder Verhinderung mit erfolgter Anmeldung, werden folgende Sätze des geschuldeten Betrags zur Freizeit einbehalten:

bis 30 Tage vor Beginn der Freizeit: 25%

bis 14 Tage vor Beginn der Freizeit: 50%

ab 5 Tage vor Beginn der Freizeit: 80%

Individuelle Absprachen bei Verhinderung durch Krankheit oder höhere Gewalt sind möglich, kontaktieren Sie uns gerne.

5. Auf der Freizeit wird im Rahmen der normalen Freizeitaktivitäten fotografiert und gefilmt und diese Aufnahmen im Internet, zu Pressezwecken, für Werbe- und Dokumentationszwecke, sowie auf DVD oder Printmedien veröffentlicht. Bei Veröffentlichungen achtet der Veranstalter darauf, dass Fotos keine Teilnehmernamen zuzuordnen sind. Die Mitarbeiter tragen dafür Sorge, dass mit den Bildern und Aufnahmen, auf denen Kinder oder Jugendliche eindeutig abgebildet sind, verantwortlich umgegangen wird.

Für diesen Abschnitt wird es auch nochmals die Möglichkeit eines Ausschlusses im Rahmen des Freizeitpasses geben.

6. Sollte der Teilnehmerbeitrag trotz Erinnerung nicht bis zum kommunizierten Zahlungstermin auf unserem Konto eingegangen sein und wir nichts von Ihnen hören, gilt die Anmeldung als nichtig und der Platz kann an Kinder auf der Warteliste vergeben werden.

7. Alle Mitarbeitenden sind pädagogisch geschult und Verfügen über eine Qualifikation wie JULEICA, ebenso haben alle betreffenden Mitarbeitenden eine „Alle Achtung“-Schulung absolviert und werden zu Beginn der Freizeit auf ihre Rechte und Pflichten ausdrücklich hingewiesen und informiert.

8. Den Anweisungen der Mitarbeitenden und Verantwortlichen der Freizeit ist Folge zu leisten. Wir behalten uns vor, Teilnehmende welche grob gegen die Lagerordnung oder kommunizierten Regeln verstoßen von der Freizeit auszuschließen.

10. Da es sich um eine „Kinder- und Jugend-Erholungsmaßnahme“ handelt , sind sowohl der Konsum, als auch das mitführen von Alkohol, Drogen oder Gegenständen zur Gewaltausübung verboten und führen zum sofortigen Auschluss von der Freizeit.

11. Diese Bestimmungen sind nicht abschliessend und können Sich ändern.